1. Allgemeines
Die Veranstaltungsbedingungen gelten unter dem Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Mieters für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der Lakeside Event GmbH (Vermieter) und dem Standplatzmieter (Mieter). Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform (z.B. Brief, Fax, Email). Der Mieter versichert eine Betriebshaftplicht-Versicherung abgeschlossen zu haben. Versicherungsschutz wird vorausgesetzt.
2. Vertragsschluss, Bindung, Anmeldung
Über die Annahme der Anmeldung des Mieters entscheidet die Lakeside Event GmbH unter Berücksichtigung des Veranstaltungszieles und der zur Verfügung stehenden Fläche sowie die Eignung des Mieters. Die Entscheidung erfolgt ohne Begründung. Wird die Anmeldung nicht zuvor widerrufen, kann diese bis zum Veranstaltungsbeginn, durch die Lakeside Event GmbH angenommen werden. Der Widerruf der Anmeldung ist bis zur Standplatzbestätigung möglich, längstens jedoch bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
3. Standplatzbelegung, Warenangebot, Werbung, Sponsoring
Der Mieter ist vorleistungspflichtig. Bis zur Zahlung der jeweils fälligen Miete besteht kein Nutzungsrecht eines Standplatzes. Die Untervermietung ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht. Die Nennung in der Standplatzbestätigung erfolgt aus organisatorischen Gründen und ist freibleibend. Die konkrete Zuweisung eines Standplatzes obliegt der Lakeside Event GmbH. Zu einem Stand gehören alle Bauteile inkl. Überdachung und Deichsel. Die Stände dürfen nicht fest mit dem Boden verbunden werden. Die Lakeside Event GmbH ist befugt, Größe, Inhalt und Ausgestaltung der Stände sowie des Angebotes an Waren und Dienstleistungen anlassbezogen festzulegen. Der Mieter ist verpflichtet, sein gesamtes Warensortiment in der Anmeldung anzugeben. Abweichungen vom vertraglich zugelassenen und vereinbarten Angebot sind nicht zulässig und müssen bei Aufforderung durch die Lakeside Event GmbH entfernt werden. Bauliche Veränderungen an Grund und Boden, grobe Verunreinigungen im Bereich des Standplatzes sowie räumliche Ausweitung des Standplatzes über das vertragliche Maß hinaus, sind unzulässig. Die Belegung des Standplatzes, der Auf- und Abbau, sowie An- und Abfahrt auf das Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigenes Risiko. Für eventuelle Schäden/Mängel, auch Flurschäden, haftet der Mieter. Dem Mieter ist es nicht gestattet, eigene Sponsoren und Drittwerbung im Rahmen des Standes mit einzubinden. Hierfür bedarf es einer vorherigen Genehmigung durch die Lakeside Event GmbH. Eigene Medienkooperation der Mieter sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Lakeside Event GmbH erlaubt. Diese behält sich das Recht vor, das angemeldete Warenangebot einzuschränken bzw. für einzelne Produkte Exklusivrechte zu vergeben oder Waren- und Zubehörbezugsquellen zu bestimmen.
4. Auf- und Abbau
Die Lakeside Event GmbH kann Auf- und Abbauzeiträume bestimmen. Werden diese nicht eingehalten, besteht ein fristloses Kündigungsrecht für die Lakeside Event GmbH. Ersatzansprüche wegen des Ausschlusses von der Veranstaltung stehen dem Mieter in diesem Fall nicht zu. Wird der Abbau nicht rechtzeitig beendet, ist die Lakeside Event GmbH ferner berechtigt, Dritte mit dem Abbau, Abtransport und der Lagerung auf Kosten des Mieters zu beauftragen.
5. Verhalten auf der Veranstaltungsfläche
Den Anweisungen der Lakeside Event GmbH und des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Die Verkaufsstände müssen während der gesamten Ver-anstaltungszeit besetzt und geöffnet sein. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Zu- und Anlieferverkehr kann lediglich außerhalb der Veranstaltungszeiten erfolgen und muss spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Akustische Übertragungs- einrichtungen dürfen nicht ohne Genehmigung der Lakeside Event GmbH betrieben werden. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Bei Gestellung einer Musikanlage müssen die gesetzlich vorgegebenen Lautstärkenpegel eingehalten werden. Bei dreimaliger Überschreitung des zulässigen Pegels (wird durch ein Schallmessgerät von den Ordnern vor Ort ermittelt) kann die Lakeside Event GmbH ein Musikverbot aussprechen. Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege, Hydranten und Hauseingänge müssen freigehalten werden. Ausgewiesene Parkplätze für Mieter stehen nicht zu Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich den Standplatz im Umkreis von 10 Metern um seinen Stand sauber zu halten, diesen sauber zu verlassen und den Restmüll selbst oder wenn vorhanden in einen dafür bereitstehenden Container zu entsorgen. Der Standmieter ist verpflichtet, mindestens 2 Abfallbehälter pro Stand aufzustellen und diese im Bedarfsfall selbst zu entleeren. Bei Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten ist die Lakeside Event GmbH berechtigt, selbst oder durch Dritte auf Kosten des Mieters Abhilfe zu schaffen.
6. Behördliche Genehmigungen
Für den Geschäftsbetrieb erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Mieter bei den zuständigen Stellen selbst zu erwirken. Der Standplatzmieter verpflichtet sich, auf seinem Stand in Verbindung mit der Veranstaltung anzuwendende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die des Lebensmittel- und Hygienerechts, des Seuchenrechts, den Handel mit zulässigen Artikeln, des Wettbewerbsrechts, des Steuerrechts sowie des Zollrechts, zu beachten. §12 Gestattungen für Alkoholausschank werden ohne Aufschlag weiterberechnet. Grundsätzlich ist ein Umsatzsteuerheft oder die Bescheinigung über die Befreiung auf den Veranstaltungen mitzuführen.
7. Zollbestimmungen
Bei Veranstaltungen, die unter zollrechtlichen Bestimmungen stehen, verpflichtet sich der Standplatzmieter, die Bestimmungen der Zollbehörde einzuhalten.
8. Höhere Gewalt, Haftungsbeschränkung
Sollte der Standmietvertrag aus Gründen, die Lakeside Event GmbH nicht zu verantworten hat, von der Lakeside Event GmbH vollständig nicht erfüllt werden können, so besteht ein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Standmiete, sonstige Kosten werden nicht erstattet. Die Lakeside Event GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen zu verkürzen oder vorzeitig abzubrechen. Die Miete gilt als voll angefallen, wenn die Veranstaltung für mindestens 75% der geplanten Dauer stattfindet. Die Mindestdauer wird in vollen Stunden errechnet. Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde zu Grunde gelegt. Ist die tatsächliche Veranstaltungsdauer kürzer, hat der Mieter Anspruch auf eine anteilige Erstattung der gezahlten Miete für jede volle Stunde, die die Veranstaltung kürzer als die vorgenannte Mindestdauer bleibt. Die Höhe der Erstattung errechnet sich auf Basis der Stundenmiete für die geplante Veranstaltungsdauer. Die Lakeside Event GmbH haftet für Schäden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Lakeside Event GmbH haftet nicht für Diebstähle oder für andere nicht durch sie zu vertretende Schäden.
9. Leih-Equipment
Über die Lakeside Event GmbH kann Veranstaltungsmobiliar und –Equipment angemietet werden (z.B. Verkaufs- und Gastronomie-Zelte, Verkaufshütten, Theken, Spültische, Kühlschränke, Schankwagen etc.). Das Leih-Equipment gilt als frei von Schäden übergeben, wenn etwaig vorhandene Schäden bei der Übergabe an den Mieter von diesem gegenüber der Lakeside Event GmbH nicht in Textform angezeigt werden. Sind bei der Rückgabe des Equipments Beschädigungen oder grobe Verschmutzungen vorhanden, werden diese durch die Lakeside Event GmbH oder durch deren beauftragte Dritte auf Kosten des Mieters beseitigt.
10. Strom-, Gas- und Wasserversorgung
Die Strompauschale beinhaltet die Kosten für die Gestellung von Stromanschlusskästen, den Bereitschaftsdienst und die Anschlüsse an das öffentliche Netz sowie den geschätzten Verbrauch pro Verkaufsstand. Stromanschlüsse zwischen Verkaufsstand und Stromanschlusskasten müssen selbstständig hergestellt werden. Die Entfernung zwischen Verkaufsstand und Stromkasten beträgt maximal 50m. Sollten die in der Anmeldung aufgeführten Verbrauchswerte niedriger liegen als die tatsächlich angeschlossenen Geräte an Leistung verbrauchen, ist der Veranstalter berechtigt, den zusätzlichen Verbrauch nachzuberechnen. Die Wasserkosten beinhalten die Gestellung eines Hydrantenanschlusses GK, halb Zoll Schlauch, in Reichweite von maximal 50m des Standplatzes. Imbissgeschirr ist bei mindestens 70 Grad Celsius zu waschen. Das Einlassen von fetthaltigem Abwasser ist nur mit vorgeschaltetem Fettabscheider zulässig. Die Temperatur des Abwassers darf 30 Grad Celsius nicht überschreiten. Jeder Mieter, der Lebensmittel in den Verkehr bringt, muss die Wasserpauschale bezahlen, auch wenn er sich selbst versorgt. Für jede Flüssiggasanlage ist als Nachweis der ordnungsgemäßen Beschaffenheit eine vom Sachkundigen des Gaslieferanten ausgestellte Prüfbescheinigung vorzulegen.
11. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss werden 50% der Gesamtmiete als Anzahlung fällig. Die Restzahlung muss spätestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Lakeside Event GmbH eingegangen sein. Erfolgt der Vertragsabschluss weniger als 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn ist die volle Miete sofort mit der Anmeldungsannahme fällig. Der Veranstalter kann bei Eintritt eines Zahlungsrückstandes von mehr als 7 Tagen über den bestätigten Standplatz anderweitig verfügen.
12. Kündigung durch die Lakeside Event GmbH
Verstößt der Mieter gegen wesentliche Vertragsbestimmungen, ist die Lakeside Event GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Als wesentlich gelten insbesondere die Zahlungsbedingungen und die weiteren in diesen Geschäftsbedingungen geregelten Mieterpflichten. Im Falle der Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt der Mieter zur Zahlung der vollen Miete verpflichtet, Die Lakeside Event GmbH hat sich jedoch die ersparten Aufwendungen anrechnen zu lassen. Erfolgt die Kündigung vor dem Veranstaltungsbeginn entfallen die beiderseitigen Leistungspflichten. Der Mieter ist dann aber zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung verpflichtet. Diese beträgt im Falle der Kündigung 4 bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 25% der Miete, bei Kündigung 2 bis 1 Woche vor dem Veranstaltungsbeginn 50% der Miete und bei Kündigung 1 Woche vor dem Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Miete. Dem Mieter bleibt jeweils der Nachweis unbenommen, dass die Lakeside Event GmbH ein geringer oder gar kein Schaden entstanden ist oder höhere Aufwendungen erspart wurden. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Lakeside Event GmbH vorbehalten.
13. Kündigung durch Mieter
Die fristlose ordentliche Kündigung ist bis zum Veranstaltungstermin möglich. Im Falle der ordentlichen Kündigung kann die Lakeside Event GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt im Falle der Kündigung 4 bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 25% der Miete, bei Kündigung 2 bis 1 Woche vor dem Veranstaltungsbeginn 50% der Miete und bei Kündigung 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Miete. Dem Mieter bleibt jeweils der Nachweis unbenommen, dass der Lakeside Event GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist oder höhere Aufwendungen erspart wurden. Das Recht des Mieters zur Kündigung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Lakeside Event GmbH bleibt unberührt.
14. Vertragsende
Verstößt der Mieter schuldhaft gegen das Verbot von Drittwerbung (Ziffer 3) oder die Pflicht zur durchgehenden Öffnung des Standes währen der gesamten Veranstaltung (Ziffer 5) oder seine Pflichten aus Ziffer 8, so ist er für jeden Verstoß zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an die Lakeside Event GmbH verpflichtet. Deren Höhe wird von der Lakeside Event GmbH nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt und ist im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfen.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist als Gerichtsstand der Sitz der Lakeside Event GmbH vereinbart.
16. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen lässt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Lakeside Event GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht.
2.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.6 Für den Vertragsschluss stehen unterschiedliche Sprachen zur Verfügung. Die konkrete Sprachauswahl wird im Online-Shop angezeigt.
2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.
4.3 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
5.1 Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
5.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
5.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
5.5 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:
7.1 Handelt der Kunde als Unternehmer,
7.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht
7.3 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.
7.4 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
7.5 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
10.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
10.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.